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Vorschriften- und Regelwerke:

Verbot von Arbeiten an asbesthaltigen Teilen:

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt die Handhabung von gefährlichen Stoffen und Gemischen am Arbeitsplatz in Deutschland.
Arbeitgeber sind verpflichtet,

  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung:
    Arbeitgeber sind zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.
  • Veranlassen von Schutzmaßnahmen:
    Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung sind die Arbeitgeber Ableitung und Umsetzung von geeigneten Schutzmaßnahmen verpflichtet.
  • Unterweisung der Mitarbeiter:
    In verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die GefStoffV den Arbeitgeber zur ausreichenden und angemessenen Unterweisung Ihrer Beschäftigten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz beim Umbgang mit Gefahrstoffen.
  • Informationspflichten:
    Die Arbeitgeber müssen Sie jeden Unfall sowie jede Störung, die sich im Zusammenhang mit Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ergeben und zu Gesundheitsbeeinträchtigungen der Beschäftigten führen, der zuständigen Behörde melden.
Die Verordnung legt auch fest, welche Schutzmaßnahmen Arbeitgeber ergreifen müssen, die Gefahrstoffe erzeugen:
  • die Kennzeichnung von Gefahrstoffen und
  • das Erstellen von Sicherheitsdatenblättern.


Gruppe:   Verordnungen (Bund)
Stand:      21.07.2021
Volltext:    GefStoffV

Begriff:

Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung - 12. ProdSV)


Gruppe:   Verordnungen (Bund)
Stand:      27.07.2021
Volltext:    12. ProdSV

Begriff:

Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug - 2. ProdSV)


Gruppe:   Verordnungen (Bund)
Stand:      27.07.2021
Volltext:    2. ProdSV

Begriff:

DGUV Vorschrift 36 - Unfallverhütungsvorschrift - Hafenarbeiten


Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.04.2001
Volltext:    DGUV V36

Begriff:

Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)


Gruppe:   Gesetze (Bund)
Stand:      27.07.2021
Volltext:    ProdSG

GUID: DFD754CB
Stand: 21.11.2024
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

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