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Gefahrstoffverordnung (Substitutionsprüfung/-en nach G~)
Kurzbeschreibung:
Die Substitutionsprüfung ist ein zentraler Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Das Ziel ist es, zu bewerten, ob gefährliche Stoffe oder Prozesse durch weniger gefährliche Alternativen ersetzt werden können, um das Risiko für die Gesundheit der Beschäftigten und die Umwelt zu minimieren.Substitutionsprüfung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die Substitutionsprüfung ist ein zentrales Element im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die darauf abzielt, die Verwendung von gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu erhöhen. Diese Prüfung verlangt vom Arbeitgeber, systematisch zu bewerten, ob und durch welche Maßnahmen ein Gefahrstoff durch einen weniger gefährlichen Stoff, ein weniger gefährliches Gemisch oder ein sichereres Verfahren ersetzt werden kann, um das Risiko für die Beschäftigten zu reduzieren.
Die wesentliche Schritte der Substitutionsprüfung umfassen:
- Identifikation von Gefahrstoffen:
Feststellung, welche Gefahrstoffe verwendet werden und welche gesundheitlichen Risiken von ihnen ausgehen. - Informationssammlung:
Beschaffung von Informationen über mögliche Ersatzstoffe oder -verfahren, einschließlich ihrer Eignung und Verfügbarkeit sowie potenzieller neuer Risiken. - Bewertung von Alternativen:
Vergleich der Gefährdungspotenziale des aktuellen und des alternativen Stoffes bzw. Verfahrens unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten, die Umwelt und den Arbeitsprozess. - Technische und wirtschaftliche Machbarkeit:
Prüfung der technischen Durchführbarkeit der Substitution und Bewertung der damit verbundenen Kosten. - Entscheidungsfindung:
Entscheidung über die Durchführung der Substitution auf Grundlage der gesammelten Informationen und der durchgeführten Bewertungen. - Umsetzung:
Falls eine Substitution als machbar erachtet wird, Umsetzung der notwendigen Änderungen, einschließlich Anpassungen der Arbeitsprozesse und Schulung der Beschäftigten im Umgang mit dem neuen Stoff oder Verfahren. - Überwachung und Bewertung:
Überwachung der Wirksamkeit der eingeführten Substitution und Bewertung eventueller neuer Risiken.
- Risikominimierung:
Reduzierung von Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten durch den Einsatz weniger gefährlicher Stoffe. - Sicherheitsförderung:
Erhöhung der allgemeinen Sicherheit am Arbeitsplatz. - Umweltschutz:
Verringerung der Umweltauswirkungen durch den Einsatz umweltfreundlicherer Stoffe oder Verfahren.
GUID: EF09E24F
Stand: 21.11.2024
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner