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Anforderung/-en an Arbeitsplatzmessung/-en


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Vorschriften- und Regelwerke:

Begriff:

DIN EN ISO 45001 - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung
Die DIN EN ISO 45001 stellt eine aktualisierte internationale Norm für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS) dar. Diese Norm ersetzt die vorherige Ausgabe DIN ISO 45001:2018-06 und ist darauf ausgerichtet, Organisationen einen Rahmen zur Verbesserung der Sicherheit, Reduzierung von Arbeitsplatzrisiken und zur Schaffung besserer und sichererer Arbeitsbedingungen zu bieten.

Zentrale Aspekte der Norm umfassen:
  • Einführung eines SGA-Managementsystems:
    Ziel ist die Prävention von arbeitsbedingten Verletzungen und Erkrankungen sowie die Bereitstellung sicherer Arbeitsplätze.
  • Ziel und Ergebnisse eines SGA-Managementsystems:
    Vermeidung von Gefährdungen und Minimierung von SGA-Risiken durch wirksame Präventions- und Schutzmaßnahmen.
  • Erfolgsfaktoren:
    Dazu gehören Führung, Verpflichtung und Beteiligung auf allen Ebenen der Organisation, die Entwicklung einer geeigneten Organisationskultur, wirksame Kommunikationsstrategien und die fortlaufende Bewertung und Verbesserung des SGA-Managementsystems.
  • Struktur der Norm:
    Die Struktur folgt dem „Planen-Durchführen-Prüfen-Handeln“-Zyklus (PDCA) und umfasst Bereiche wie Führung und Beteiligung der Beschäftigten, Planung, Unterstützung, Betrieb, Bewertung der Leistung und Verbesserung.
Die Norm betont die Bedeutung der Integration von Sicherheits- und Gesundheitsmanagement in die allgemeinen Managementprozesse der Organisation, um eine Kultur der Prävention und kontinuierlichen Verbesserung zu fördern. Es wird darauf hingewiesen, dass die Norm nicht nur auf die Einhaltung rechtlicher Anforderungen abzielt, sondern auch darauf, über diese Anforderungen hinauszugehen und die SGA-Leistung als integralen Bestandteil der Geschäftstätigkeit zu verbessern.

Die DIN EN ISO 45001 legt die Basis für ein proaktives Risikomanagement, betont die Bedeutung der Berücksichtigung sowohl physischer als auch psychischer Aspekte der Gesundheit am Arbeitsplatz und fördert einen ganzheitlichen Ansatz zur Sicherstellung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung.

Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.12.2023
Volltext:    DIN EN ISO 45001

Begriff:

TREMF NF - Technische Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - Statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz


Gruppe:   Technische Regeln (elektromagnetische Felder)
Stand:      01.01.2023
Volltext:    TREMF NF

Begriff:

TREMF HF - Technische Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz


Gruppe:   Technische Regeln (elektromagnetische Felder)
Stand:      01.01.2023
Volltext:    TREMF HF

Begriff:

ASR A2.1 - Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen


Gruppe:   Technische Regeln (Arbeitsstätten)
Stand:      01.03.2022
Volltext:    ASR A2.1

Begriff:

Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
Sie legt die Anforderungen an gesundheitlich zuträgliche
  • Luft-,
  • Klima- und
  • Beleuchtungsverhältnisse,
  • an einwandfreie soziale Einrichtungen, insbesondere
    • Sanitär- und
    • Erholungsräume und
  • den Nichtraucherschutz
  • Flucht- und Rettungswege,
  • Notausgänge,
  • Arbeitsraumhöhen,
  • Beschaffenheit von
    • Fußböden,
    • Treppen und
    • anderen Verkehrswegen
fest. Auch die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung wie die Barrierefreiheit sind zu berücksichtigen.
Weiter Anforderungen der ArbStättV beziehen sich auf:
  • Brandschutz- und
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen
Die Arbeitsstättenverordnung gillt auch auf Baustellen.

Gruppe:   Verordnungen (Bund)
Stand:      22.12.2020
Volltext:    ArbStättV

Begriff:

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Arbeitszeitverordnung - AZV)

Die Arbeitszeitverordnung (ArbZV) ist eine Rechtsverordnung in Deutschland, die die konkreten Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung für Arbeitnehmer festlegt. Hier sind einige wichtige Aspekte, die die ArbZV umfasst:

  1. Höchstarbeitszeit: Die Verordnung legt fest, dass die tägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden pro Tag nicht überschritten werden.

  2. Ruhepausen: Die ArbZV regelt die Gewährung von Ruhepausen während der Arbeitszeit. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden sind es mindestens 45 Minuten.

  3. Ruhezeiten: Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen. Diese Ruhezeit kann auf bis zu neun Stunden verkürzt werden, wenn die folgende Arbeitszeit nicht verlängert wird.

  4. Nachtruhe: Die Verordnung regelt den Schutz der Nachtarbeitnehmer und legt fest, dass zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr keine Nachtarbeitnehmer beschäftigt werden dürfen, es sei denn, es liegt eine Ausnahme vor.

  5. Sonntags- und Feiertagsruhe: Die ArbZV regelt die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen und sieht besondere Regelungen und Ausnahmen vor, die beispielsweise für bestimmte Branchen oder in Notfällen gelten.

  6. Jugendarbeitsschutz: Die Arbeitszeitverordnung enthält auch Bestimmungen zum Schutz von jugendlichen Arbeitnehmern, einschließlich Begrenzungen der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sowie Regelungen zu Pausen und Ruhezeiten.



Gruppe:   Verordnungen (Bund)
Stand:      17.12.2020
Volltext:    AZV

Begriff:

DGUV Vorschrift 38 - Unfallverhütungsvorschrift - Bauarbeiten
Zum Geltungsbereich dieser Unfallverhütungsvorschrift gehören Bauarbeiten und bauliche Anlagen, wie zum Beispiel:
  • Aushub- und Erdarbeiten,
  • Errichtung und Abbau von Fertigbauelementen,
  • Umbau,
  • Maler- und Tapezierarbeiten,
  • Reparatur-, Abbruch- und Rückbauarbeiten,

Bauarbeiten müssen grundsätzlich von Bauleitern, also von weisungsbefugten Vorgesetzten, geleitet werden. Darüber hinaus müssen die einzelnen Arbeiten auf der Baustelle von Aufsichtsführenden beaufsichtigt werden, die weisungsbefugt und sachkundig sind.

Die DGUV Vorschrift 38 fordert, dass mit dem Aufsichtführenden bzw. dessen Stellvertretung die Verständigung in deutscher Sprache möglich sein muss.

Sollte es bei den Bauarbeitern höhere Risiken geben, dann muss der Unternehmer fachkundige Personen mit Sicherungsaufgaben beauftragen. Daneben müssen alle Unternehmer natürlich ihre sonstigen Pflichten erfüllen, wie etwa für persönliche Schutzausrüstung zu sorgen oder dafür, dass Arbeitsverfahren und -mittel sicherheitsgerecht durchgeführt werden. Es müssen die entsprechend der Betriebsanweisung erstellt und Unterweisung durchgeführt werden.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.11.2019
Volltext:    DGUV V38

Begriff:

-DIN 5035-8-Beleuchtung mit künstlichem Licht - Teil 8: Arbeitsplatzleuchten - Anforderungen, Empfehlungen und Prüfung


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.07.2007
Volltext:    DIN 5035-8

Begriff:

DIN EN 12609 - Fahrmischer - Sicherheitsanforderungen


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.04.2021
Volltext:    DIN EN 12609

Begriff:

DIN EN 14033-3 - Bahnanwendungen - Oberbau - Schienengebundene Bau- und Instandhaltungsmaschinen - Teil 3: Allgemeine Sicherheitsanforderungen


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.10.2017
Volltext:    DIN EN 14033-3

Begriff:

DIN EN 14462 - Oberflächenbehandlungsgeräte - Geräuschmessverfahren für Oberflächenbehandlungsgeräte, einschließlich ihrer Be- und Entladeeinrichtungen - Genauigkeitsklassen 2 und 3


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.08.2015
Volltext:    DIN EN 14462

Begriff:

DIN EN 15746-2 - Bahnanwendungen - Oberbau - Zweiwege-Maschinen und zugehörige Ausrüstungen - Teil 2: Allgemeine Sicherheitsanforderungen


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.05.2021
Volltext:    DIN EN 15746-2

Begriff:

DIN EN 15954-2 - Bahnanwendungen - Oberbau - Anhänger und zugehörige Ausstattung - Teil 2: Allgemeine Sicherheitsanforderungen


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.11.2013
Volltext:    DIN EN 15954-2

Begriff:

DIN EN 15955-2 - Bahnanwendungen - Oberbau - Ausgleisbare Maschinen und zugehörige Ausstattung - Teil 2: Allgemeine Sicherheitsanforderungen


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.09.2013
Volltext:    DIN EN 15955-2

Begriff:

DIN EN 16252 - Maschinen zum Verdichten von Abfällen oder recyclebaren Materialien - Horizontal arbeitende Ballenpressen - Sicherheitsanforderungen


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.03.2013
Volltext:    DIN EN 16252

Begriff:

DIN EN 16774 - Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsanforderungen an Stahlkonverter und zugehörige Einrichtungen


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.12.2016
Volltext:    DIN EN 16774

Begriff:

-DIN EN 17037-Tageslicht in Gebäuden


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.05.2022
Volltext:    DIN EN 17037

Begriff:

DIN EN 1915-1 - Luftfahrt-Bodengeräte - Allgemeine Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Sicherheitsanforderungen


Gruppe:   Normen (Maschinenrichtlinie - C)
Stand:      01.12.2023
Volltext:    DIN EN 1915-1

GUID: F2423D1E
Stand: 21.11.2024
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

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