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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung/-en (AMVU)


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Vorschriften- und Regelwerke:

UVV siehe:

DGUV Vorschrift 6 - Unfallverhütungsvorschrift - Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die DGUV Vorschrift 6 (DGUV V 6) "Arbeitsmedizinische Vorsorge" richtet sich an Arbeitgeber und regelt die Pflichten zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Wichtigsten Punkte der DGUV Vorschrift 6 sind:

  1. Anwendungsbereich: Die DGUV V 6 gilt für alle Arbeitgeber, bei denen Beschäftigte tätig sind, die arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind oder besonderen Belastungen unterliegen.

  2. Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um die Notwendigkeit von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen festzustellen.

  3. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen: Die DGUV V 6 legt fest, welche Untersuchungen und Maßnahmen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchzuführen sind, basierend auf den Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz.

  4. Pflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zu tragen und die erforderlichen Maßnahmen zu organisieren und durchzuführen.

  5. Mitwirkungspflicht der Beschäftigten: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, an den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen und die dafür erforderlichen Informationen bereitzustellen.

  6. Dokumentation: Die DGUV V 6 fordert eine Dokumentation der durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sowie der festgestellten Befunde und getroffenen Maßnahmen.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.01.1997
Volltext:    DGUV V 6

Weiterführende Links:

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschreibt, wann Untersuchungen zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen (Eignungsuntersuchungen) zulässig sind.:



GUID: F5D8B2E4
Stand: 21.11.2024
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

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