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Telearbeitsplatz/-plätze
Keine Kurzbeschreibung verfügbar.
Vorschriften- und Regelwerke:
Begriff:
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
Sie legt die Anforderungen an gesundheitlich zuträgliche
fest. Auch die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung wie die Barrierefreiheit sind zu berücksichtigen.
- Luft-,
- Klima- und
- Beleuchtungsverhältnisse,
- an einwandfreie soziale Einrichtungen, insbesondere
- Sanitär- und
- Erholungsräume und
- den Nichtraucherschutz
- Flucht- und Rettungswege,
- Notausgänge,
- Arbeitsraumhöhen,
- Beschaffenheit von
- Fußböden,
- Treppen und
- anderen Verkehrswegen
Weiter Anforderungen der ArbStättV beziehen sich auf:
Die Arbeitsstättenverordnung gillt auch auf Baustellen.
- Brandschutz- und
- Erste-Hilfe-Einrichtungen
Gruppe: Verordnungen (Bund)
Stand: 22.12.2020
Volltext: ArbStättV
GUID: FBB42D82
Stand: 21.11.2024
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