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Telearbeitsplatz/-plätze


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Vorschriften- und Regelwerke:

Begriff:

Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
Sie legt die Anforderungen an gesundheitlich zuträgliche
  • Luft-,
  • Klima- und
  • Beleuchtungsverhältnisse,
  • an einwandfreie soziale Einrichtungen, insbesondere
    • Sanitär- und
    • Erholungsräume und
  • den Nichtraucherschutz
  • Flucht- und Rettungswege,
  • Notausgänge,
  • Arbeitsraumhöhen,
  • Beschaffenheit von
    • Fußböden,
    • Treppen und
    • anderen Verkehrswegen
fest. Auch die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung wie die Barrierefreiheit sind zu berücksichtigen.
Weiter Anforderungen der ArbStättV beziehen sich auf:
  • Brandschutz- und
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen
Die Arbeitsstättenverordnung gillt auch auf Baustellen.

Gruppe:   Verordnungen (Bund)
Stand:      22.12.2020
Volltext:    ArbStättV

GUID: FBB42D82
Stand: 21.11.2024
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

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