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rechtssprechung:regress

Regress durch den Unfallversicherungsträger

Dies bedeutet, dass die gesetzliche Unfallversicherung nach der Erbringung von Leistungen (z.B. Heilbehandlung, Rehabilitation, Verletztengeld) an einen Geschädigten die Kosten bei einem Dritten zurückfordert, der für den Unfall verantwortlich ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Dritter grob fahrlässig gehandelt hat und dadurch ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde.

Diese Rückforderung erfolgt auf Grundlage des Sozialgesetzbuch VII, der den Regressanspruch des Unfallversicherungsträgers gegenüber Dritten regelt. Dieser Regress dient dazu, die finanziellen Belastungen der Unfallversicherung zu reduzieren und sicherzustellen, dass der Verursacher eines Unfalls für die Folgen seines Handelns haftet.

rechtssprechung/regress.txt · Zuletzt geändert: 2024/06/02 15:42 von m.gerner

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