regelwerk:bund_tr_rab
Technische Regeln für Baustellen
RAB 01 - Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RABDie Regeln für Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) sind eine Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen auf Baustellen und geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. RAB 10 - Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)
RAB 25 - Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung)Diese RAB 25 enthält Empfehlungen zu Bestimmungen der Druckluftverordnung und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Druckluftverordnung (DruckluftV). RAB 30 - Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV)Die RAB 30 konkretisiert BaustellV § 3 (1) und regelt die Anforderungen, die an einen geeigneten Koordinator gestellt werden: RAB 31 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlanDiese RAB 31 beschreibt Anforderungen an Inhalt eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß der BaustellV § 2 (3): RAB 32 - Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)Diese RAB beschreibt Anforderungen an Inhalt und Form einer Unterlage gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV). RAB 33 - Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der BaustellenverordnungDie RAB 33 beschreibt die |
regelwerk/bund_tr_rab.txt · Zuletzt geändert: 2023/04/10 18:16 von m.gerner